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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFeuerwehr ist auf Hydranten angewiesen Weinheimer Feuerwehr setzt au11 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen737804
Datum08.09.2012 10:53      MSG-Nr: [ 737804 ]4902 x gelesen

Geschrieben von Sascha H.Nur meine ich dass von den Anwohnern auf so etwas zu achten zu viel verlangt wird. Vor allem wenn Prarkpatzmangel herrscht.

Gerade von den Anwohnern muss sowas verlangt werden, die können / sollten ja wissen, was sie da vor ihrer Türe haben...

Klick
Hier dürfte ich sowohl links als auch rechts nicht parken... Auf der einen Seite Garagen und eine Ausfahrt, auf der anderen Seite der Hydrant... Was wird wohl eher zugeparkt sein!?

Geschrieben von Sascha H.Der Gehweg ist kein Parkplatz... Ich hab kein Problem damit, dass auf Gehwegen geparkt wird. Jedoch muss immer so viel Platz zur Verfügung stehen dass zwei Personen aneinander vorbei laufen können. Das ist auch ausreichend Platz für eine Hydranten.


Wenn du meinst... Hier hast du mehr als genügend Gehwege, da klappt das schon nicht, wenn kein Auto da steht...

Wir haben Hydranten am Rand, in der Straßenmitte und auf Gehwegen.
Die haben alle ihre Probleme...
genauso hat man einen Hydranten zu einem Überfluhydranten gemacht.
Grundsätzlich löblich, nett und gut, problematisch ist aber, dass man im Winter erstmal 3 Mann braucht, die den freischaufeln, weil er leider in der "Ein(p)flugschneise" von "Hessen mobil" liegt...

Geschrieben von Sascha H.Zur Straßenmitte. Alle 100 bis 150 Meter befindet sich ein Hydrant. Also im schlimmstenfalls 75m. Ich muss ja nicht den wählen der das Nachrücken behindert.


Komm her, ich zeigs dir, dass es sich schön schreiben lässt , aber in der Realität nicht funktioniert...

Geschrieben von Sascha H.Sollte sich die Sache Situation bedingt nicht lösen lassen. Dann muss an diese Stelle eben ein Parkverbot aufgestellt werden. 2m sollten reichen. ;-)

Dafür gilt das Gleiche wie oben...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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