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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStrafrechtlich verantwortlich ? -->Vier kleine Kinder sterben ..8 Beiträge
AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST738006
Datum10.09.2012 13:58      MSG-Nr: [ 738006 ]3109 x gelesen

Ich sehe hier zumindest bei Mietwohnungen das Problem, dass auch wenn der Vermieter entsprechende Rauchmelder verbaut, Manipulation durch Mieter (z. b. keine Lust auf Batterienwechsel) nicht ausgeschlossen werden können.

Ansonsten werden sich die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen wohl sehr schnell auf die Seite der BauO stellen und entsprechende Schadensregulierungen kürzen bzw. verweigern. Bei uns hier in ST endet die Nachrüstpflicht 2015, mal sehen was passiert.

In Bezug auf die Strafbarkeit der fehlenden Ausrüstung mit Rauchmeldern hätte ich als Nichtjurist bedenken. Zumindest war das Handeln bzw. Nichthandeln nicht ursächlich für die Brandentstehung. Die Körperverletzung bzw. der Tod sind ja letztlich nicht wegen fehlender Rauchmelder, sondern aufgrund Schadensfeuer und Rauchgasen eingetreten. Eine Verhinderung dieses Umstands durch funktionierende Rauchmelder wäre im Einzelfall nachzuweisen und dürfte zum Teil schwer fallen.

Es gibt ja da noch den § 319 StGB zur Baugefährdung - klingt eher in die gedachte Richtung.

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