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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafrechtlich verantwortlich ? -->Vier kleine Kinder sterben .. | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 738007 | ||
Datum | 10.09.2012 14:04 MSG-Nr: [ 738007 ] | 2988 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus M. Ansonsten werden sich die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen wohl sehr schnell auf die Seite der BauO stellen und entsprechende Schadensregulierungen kürzen bzw. verweigern. Mit welcher Begründung? Heimrauchwanrmelder sind nur dazu tauglich, anwesenden Personen die dazu in der Lage sind die Flucht zu ermöglichen. Will man Sachwertschutz, dann muß man eine BMA mit Aufschaltung einbauen. Nebenbei. Als wir vor über 10 Jahren als wir mit der RRL-Kampagne begonnen haben bei Gebäudeversicherungen nachgefragt haben ob nicht ein Prämienabschlag durch Rauchmelder ein Anreiz wäre haben die uns mitgeteilt dass der erwartete Sachschadensrückgang so gering wäre, dass sich das in den Prämien so gut wie nicht niederschlagen würde... Und ich halte als überzeugter Rauchmelderanhänger und -befürworter und als jemand der damit quasi-missionarisch unterwegs ist immer noch überhaupt nichts von irgend welchen Rauchmelderpflichten... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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