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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafrechtlich verantwortlich ? -->Vier kleine Kinder sterben .. | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 738009 | ||
Datum | 10.09.2012 14:42 MSG-Nr: [ 738009 ] | 2724 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marcus M. Zumindest war das Handeln bzw. Nichthandeln nicht ursächlich für die Brandentstehung Das ist richtig, es geht ja aber nicht um die Entstehung des Brandes, sondern Geschrieben von Marcus M. Eine Verhinderung dieses Umstands durch funktionierende Rauchmelder wäre im Einzelfall nachzuweisen und dürfte zum Teil schwer fallen. .. durch das Fehlen der Rauchmelder werden die Bewohner in der Nacht bei Feuer nicht geweckt und können sich nicht in Sicherheit bringen. Der Nachweis, dass die Flucht beim Vorhandensein von Rauchmeldern möglich gewesen wäre, sollte nicht allzu schwer fallen, Gutachter haben dazu alle Zeit der Welt. Dadurch, dass es der Vermieter unterlässt, Rauchmelder zu installieren, werden die Bewohner vom Feuer im Schlaf überrascht und nehmen Schaden. Ich sehe da schon eine Kausalität zwischen Tat (Unterlassung) und (Körper)-Schaden. Der Vermieter könnte daher für die Folgen (Verletzung, Tod) verantwortlich sein. Auf das erste Urteil bin ich mal gespannt. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | ||||
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