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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafrechtlich verantwortlich ? -->Vier kleine Kinder sterben .. | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 738031 | ||
Datum | 10.09.2012 16:33 MSG-Nr: [ 738031 ] | 2544 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus K. Aber so lange es zum Schadens- /Todeszeitpunkt keine Rauchmelderpflicht gab, sehe ich hier juristisch keine Handhabe... Ich bezog meine Frage auf einen Fall in der Zukunft in RLP, wo seit Juli die Rauchmelderpflicht auch in Bestandsbauten gilt. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | ||||
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