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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | ...und man wird doch benachteiligt! | 13 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 738266 | ||
Datum | 12.09.2012 21:52 MSG-Nr: [ 738266 ] | 4867 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars T. Doch das Gewinnspiel war für ihn "natürlich" erledigt. :-( Pech... Gewinnspiel ist reine "Privatsache". Die Teilnahme am Einsatz eher nicht, denn dazu hat sich der Kamerad sicher bei der Aufnahme in die Einsatzabteilung verpflichtet. Also hat er schon mal alles richtig gemacht, was ja auch vom Radiosender gelobt wurde. - Geschrieben von Lars T. Es wäre ja durchaus eine nette Geeste gewesen, wenn man dem FA (SB) trotzdem und gerade weil er sich ehrenamtlich in der Feuerwehrwehr engagiert "eine Nacht mit BremenVier" geschenkt hätte. Mit welcher Begründung denn? Nur weil er freiwilliger Feuerwehrmann ist? Er hätte ja auch bei dem Spiel verlieren können.. Und dann? So ein Radiogewinnspiel unterliegt sicherlich strengen Regeln, um rechtlich unangreifbar zu sein. Den Moderatoren blieb m.M.n. nichts anderes übrig, als das Engagement zu loben, aber mehr auch nicht. Ein Gewinnspiel hat mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis normalerweise gar nichts zu tun... Deine These ist schon etwas weit hergeholt, finde ich. Gruß UW Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | ||||
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