Geschrieben von Ulrich W.
Ein Gewinnspiel hat mit einem Arbeits- oder Dienstverhältnis normalerweise gar nichts zu tun...
Deine These ist schon etwas weit hergeholt, finde ich.
Daß das etwas miteinander zu tun hat, hab ich ja nicht geschrieben. Wenn mal will, kann man das mit der Benachteiligung ausdehnen schrieb ich.
Geschrieben von Ulrich W.
So ein Radiogewinnspiel unterliegt sicherlich strengen Regeln, um rechtlich unangreifbar zu sein.
den rechtlichen Aspekt hatte ich dabei ehrlich gesagt gar nicht beachtet. Wenn man den oder andere Sender aber regelmäßig hört und dann mitbekommt, wie manche Teilnehmer solcher Spielchen gelegentlich zur Lösung "begleitet" werden, hab ich da so meine Zweifel, was einen sehr engen rechtlichen Rahmen angeht....
Geschrieben von Ulrich W.
Mit welcher Begründung denn? Nur weil er freiwilliger Feuerwehrmann ist?
Mit welcher Begründung wollen wir günstiger bzw. vielleicht sogar kostenlos ins Freibad, in die Bücherei oder ins Fitnessstudio? "Nur" weil wir bei der freiwilligen Feuerwehr sind? ;-)
Wie gesagt, ich hätte es nur als nette Geeste empfunden. Was für ein Mehraufwand wäre es denn gwesen, wenn nun zwei statt nur ein Gewinner heute eine Nacht im Bremer Rathaus (das ware der heutige Preis) verbracht hätten?!
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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