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Berufsfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen]14 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen738378
Datum14.09.2012 12:35      MSG-Nr: [ 738378 ]5820 x gelesen

Hallo Jürgen,

Grundlage ist die Satzung der jeweiligen Feuerwehr.

Für Leipzig findest du in der Satzung unter § 7 folgendes:

"...
(6) Verletzt ein/eine Angehöriger/-e der Ortsfeuerwehr die ihm obliegenden Dienstpflichten
oder verstößt gegen die Festlegungen dieser Satzung, so kann der/die Ortswehrleiter/-in
oder bei seiner/ihrer Abwesenheit sein/-e Stellvertreter/-in:

- den Zutritt zum Feuerwehrgerätehaus untersagen,
- die Wahrnahme von Einsatzdienstfunktionen befristet oder ganz einschränken,
- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,
- eine Suspendierung bis zur Klärung der Sache aussprechen,
- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder
- den Ausschluss beim/bei der Leiter/-in der Branddirektion beantragen.
Dem/der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr ist vor Ergreifen einer Maßnahme Gelegenheit
zu geben, sich zu den gegen ihn/sie vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.
(7) Verletzt ein/-e Angehöriger/-e der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig die Dienstpflichten
oder verstößt gegen die Festlegungen dieser Satzung, so kann der/die Leiter/-in der Branddirektion
oder bei seiner/ihrer Abwesenheit sein/-e Stellvertreter/-in:

- einen mündlichen oder schriftlichen Verweis aussprechen,
- bis zur Klärung der Sache eine Suspendierung aussprechen bzw. den Zutritt zum Gerätehaus
untersagen,

- die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder
- den Ausschluss aus der jeweiligen Ortsfeuerwehr aussprechen.
..."

Für die Kameraden der BF gilt das Beamtenrecht.

Gruß
Alexander

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 14.09.2012 11:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 12:35 Alex7and7er 7H., Leipzig
 14.09.2012 13:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 15:24 Jan 7K., Niederlungwitz
 14.09.2012 15:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 15:34 Jan 7K., Niederlungwitz
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