Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Beurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen] | 14 Beiträge |
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 738420 |
Datum | 14.09.2012 15:34 MSG-Nr: [ 738420 ] | 4855 x gelesen |
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Geschrieben von Jürgen M.Kritik am Wehrführer
Solange die sachlich war dürfte meine Aussage "Keine Rechtliche Grundlage" ganz nah an der Wahrheit sein. Selbst wenn die Kritik in der Person des WL lag, müsste m.E. dann schon Beleidigung, körperliche Kritik, ... o.ä. vorliegen. Ich denke mal "Störung der Kameradschaft" zieht nicht ;-)
Gruß Jan
Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;)
... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!
... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)
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