Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Beurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen] | 14 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 738421 |
Datum | 14.09.2012 15:36 MSG-Nr: [ 738421 ] | 4912 x gelesen |
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
hallo,
Geschrieben von Jan K.Solange die sachlich war dürfte meine Aussage "Keine Rechtliche Grundlage" ganz nah an der Wahrheit sein. Selbst wenn die Kritik in der Person des WL lag, müsste m.E. dann schon Beleidigung, körperliche Kritik, ... o.ä. vorliegen. Ich denke mal "Störung der Kameradschaft" zieht nicht ;-)
Ich kenn da einen konkreten Fall. So wie ich die Sachlage von der Ferne sehe und durch die mir vorliegenden Unterlagen bewerten kann düfte da eher das "Mundtotmachen" im Fordergrund stehen.
Die Sache hat aber schon Sprengstoff.
MkG Jürgen Mayer
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