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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen]14 Beiträge
AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST738437
Datum14.09.2012 18:44      MSG-Nr: [ 738437 ]4754 x gelesen

Wie bereits im anderen Thread festgestellt, ist in Sachsen gesetzlich oder per VO nicht viel geregelt. Wobei der Fall der "Beurlaubung" oder Suspendierung auch hier in ST nicht geregelt wurde.

In den wenigen mir dienstlich bekannten Fällen wurden sich fast immer auf die enstprechende Anwendung des Beamtenstatusgesetzes berufen, wonach ein Beamter und ggf. ein Ehrenamtlicher (sehr weite Auslegung) von der Führung der Dienstgeschäfte vorübergehend (bis zu 3 Monaten) befreit werden kann. In dieser Zeit muss ein Disziplinarverfahren bzw. Ausschlussverfahren begonnen werden.

Im letzten mir bekannten Fall hat das Verwaltungsgericht diese Suspendierung im vorläufigen Rechtschutz aufgehoben, da nur sehr gravierende Handlungen eine Suspemdierung rechtfertigen würden.

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