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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Ortschaft in Rheinland-Pfalz eingerichtet | 94 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 738508 | ||
Datum | 15.09.2012 13:04 MSG-Nr: [ 738508 ] | 44320 x gelesen | ||
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Geschrieben von Neumann T. Dann hat die Feuerwehr auch soziale Aufgaben erhalten (Gemeinschaft, grad bei 140 EW gibt's wahrscheinlich keine Gaststätte o.ä.). Genau anders herum. Zunächst gab es die soziale Aufgabe (Sport-/Turnverein), dann erst die Feuerwehr. Und Gaststättenerstaz in kleinen Ortschaften!? Na dann... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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