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Thema | Mobbing und Bossing in Hilfsorganisationen | 41 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 738746 | ||
Datum | 17.09.2012 13:37 MSG-Nr: [ 738746 ] | 14982 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. hallo, Ob und wie schnell jemand entsorgt wird liegt auch im ermessen des Ortsbeauftragten Mit der Funktion des Helfersprechers kann der OB aber nicht einfach Helfer abmahnen oder von Ihrer Funktion entlassen . Einen Helfer nach seiner Probezeit zu entlassen ist ein Verwaltungsakt der begründet werden muss . Schnell geht das nur bei bewiesenen Drogenmissbrauch, Diebstahl oder Körperlichen Angriff gegen anderer. Oder bei einer Freiheitsstrafe länger als 12 Monate Bei allen anderen kann dagegen geklagt werden und in der Regel mit Erfolg da wir Ortsbeauftragten keine Juristen sind und meist Fehler in der Begründung auf Entlassung haben . Einen Ortsbeauftragten los zu werden ist nicht so einfach geht aber auch über das Gremium erweiterter Ortsauschuß . Hier sitzen alle Führungskräfte und der Stab des Ortsverbandes. Ansonsten findet alle 5 Jahre eine Vorschlagswahlen des Ortsbeauftragten statt. Gunnar | ||||
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