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Thema | 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ... | 21 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 738795 |
Datum | 17.09.2012 18:41 MSG-Nr: [ 738795 ] | 5567 x gelesen |
Infos: | 17.09.12 Einsatzgrundzeit von 8 Minuten - Warum? [Landesfeuerwehrinspekteur Ministerialrat Hans-Peter Plattner]
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Löschgruppenfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Hab mal nachgesehen, in der 1975er ist der Wortlaut deckungsgleich wie in der 1991er.
Übrigens: Macht Spass, so alte Sachen noch mal anzuschauen: In RLP waren 1975 z.B. in diversen Stufen "TLF 16 mit Seilwinde" vorgeschrieben, und das "TLF 8 oder 16" war generell Mindestausstattung für jede (Verbands)Gemeinde, was dann ja später zu "ELW 1, LF 8/6 und RW 1" und heute zu "ELW 1, HLF 10, MZF 2" wurde - das ist doch mal eine Entwicklung...
Der "Bebauung entsprechende Leitern" waren bereits in B1 Pflicht, auch beim TSA.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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| 17.09.2012 17:44 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein Pflichtfeuerwehr in Ortschaft in Rheinland-Pfalz eingerichtet | |