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Thema | Mobbing und Bossing in Hilfsorganisationen | 41 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 738810 | ||
Datum | 17.09.2012 21:23 MSG-Nr: [ 738810 ] | 14592 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf R. Das erfolgt im THW nicht durch das Präsidium/BMI, sondern durch jeden Ortsverband? jein , die Funktion Zugführer und Ortsbeauftragter sind fest gelegt : 600 Euro pro jahr als OB und 400 Euro Pro Jahr als ZuFü. Dann gibt es einen Restbetrag zu verteilen in der Regel sind das ca 1200 Euro noch einmal pro Jahr . Die aber nicht an Funktionen gebunden sind. Somit kann man auch einen Kameraden eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen der Keine Führungsfunktion hat, sich aber in dem Jahr besonders hervorgetan hatte. Mindestsumme sind 60 Euro höchst 400 Euro. Dafür gibt es dann das Gremium aus Ortsbeauftragten Zugführer und Helfersprecher die die Restliche Summe verteilt . Leider wird der Gesammtbetrag der zu verteilen ist in den letzten Jahren immer weniger Gunnar | ||||
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