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Thema | Keine THL-Ausbildung für Feuerwehranwärter? | 53 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 739074 |
Datum | 19.09.2012 18:01 MSG-Nr: [ 739074 ] | 22123 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Technische Hilfeleistung
Jugendfeuerwehr
gesunder Menschenverstand
Geschrieben von André P.Nehmen wir an, ein Mitglied der Jf tritt über in den aktiven Dienst. Laut eurem FwG darf er das ab dem 16. Lebensjahr. Er besucht den Lehrgang Truppmann I.
Das tut er je nach örtlicher Möglichkeit bereits mit 15.
Geschrieben von André P.Nach den geforderten zwei Jahren geht er zum TM II
So er denn durchgeführt wird. In Bayern bekanntermaßen nicht flächendeckend üblich.
Geschrieben von André P.und darf erst danach den Lehrgang TH besuchen.
Es ist durchaus nicht unüblich, dass im TM1 bereits teilweise mit solchem Gerät umgegangen wird. Auch wird der Lehrgang "TH" nicht überall angeboten oder besucht.
Ich halte es durchaus für machbar, ggf. mit Unterstützung, mal mit diesem Gerät arbeiten zu lassen. Es ist m.E. auch nicht zielführend, wenn jemand nach 6 Jahren JF (Maximum Bayern) wie der Ochse vorm Berg steht, wenn es um solches Gerät geht. Wie bereits geschrieben wurde: GMV
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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| 19.09.2012 10:41 |
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Knut7 K.7, Augsburg |
| 19.09.2012 11:12 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 19.09.2012 11:31 |
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Knut7 K.7, Augsburg |
| 19.09.2012 11:15 |
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Tobi7as 7B., Anzing |
| 19.09.2012 11:56 |
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., Flensburg |
| 19.09.2012 12:14 |
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., München |
| 19.09.2012 12:29 |
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., Flensburg |
| 19.09.2012 12:36 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 19.09.2012 12:39 |
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., Flensburg | |