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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema Schutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite.   25 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen739303
Datum20.09.2012 23:48      MSG-Nr: [ 739303 ]6626 x gelesen

Moin,

ihr werdet es nicht erleben, dass ich an einer Einsatzstelle als verantwortliche Führungskraft das Halten von Decken oder ähnlichen Sichtschutzbauwerken befehlen werde. Genausowenig wie ich es in Betracht ziehe, einen Fotografen des Platzes zu verweisen, weil mir seine Art der Berichterstattung nicht passt.

Erstmal bin ich nicht zuständig. Das klingt doof, ist aber nunmal so. In meinem HBKG steht nichts über den Schutz der Menschenwürde. Ich soll "nur" die durch allerlei Unheil drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen und Sachen abwenden. Und komm mir jetzt keiner mit §6 Abs. 3. An den Einsatzstellen an die wir hier denken, dürfte regelmäßig Polizei zugegen sein. Wieso sollte ich denn jetzt irgendwelche Menschenrechte schützen, wenn die zuständigste aller Staatsmachten auch da ist?

Zweitens können wir das nicht. Welche Feuerwehrführungskraft kriegt mal eben eine saubere Abwägung diverser Grundrechte mit Schranken, Schranken-Schranken und dem ganzen anderen Blödsinn hin, den ich in der Grundrechte-Vorlesung schon doof fand? So dass die Aktion auch dann noch Bestand hat, wenn der zutiefst in seiner Berufsehre gekränkte Fotoreporter danach zum Verwaltungsgericht rennt?
Ich habe schon auf Video dokumentierte krasse Eingriffe in die Pressefreiheit gesehen, verübt durch Polizeibeamte. Und diese haben in ihrer Ausbildung ein wievielhundertfaches eines Feuerwehrmannes an rechtlicher Ausbildung genossen!? Das *muss* bei uns schiefgehen.

Drittens werde ich auch Platzverweise nur ausnahmsweise und in Notfällen aussprechen, und zwar gegen echte Störer, nicht gegen unbequeme Reporter. Und selbst das kann der durchschnittlichen Führungkraft eigentlich nicht abverlangt werden, weil eben dazu nicht ausgebildet. Grund: Wenn ich den Platzverweis versaue, und danach die Polizei um Vollzugshilfe bitte, falle ich beim VG doch schon wieder hinten runter. Und wenn ich den Platzverweis selbst mit Zwang durch meine FA durchsetzen lasse, dann wirds sicherlich richtig finster - oder wo haben die die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu gelernt? Wo Herr Fischer die Rechtsgrundlage für die zwangsweise Durchsetzung durch FA gefunden hat, ist mir im Übrigen schleierhaft, ich hatte (für Hessen) genau danach mal gesucht und keine gefunden. Ergebnis: Die Sache mit dem VG...
Wie leicht ist es da doch, wenn jemand meinen Einsatz (wirklich!) stört, zum nahen Beamten in blau zu sagen: "Der da, das geht mal garnicht... könnt ihr da nix machen?" Und regelmäßig wird man sich verstehen, und er wird nicht fragen "Wieso?", sondern eher "Wie weit soll er weg?"


Zum Artikel von Herrn Fischer: Genau die Passagen, die ich spannend fand, waren wenig hart mit Fußnoten unterfüttert.
Wir sind uns einig, dass erst das *Verbreiten* von Fotos nach KunstUrhG problematisch wird. Ich habe seine Fußnote 22 nun nicht gelesen, aber ich mag glauben, dass auch schon das Anfertigen einen Beseitigungsanspruch auslösen kann. Den Sprung von dort zum Notwehrrecht finde ich aber recht sportlich. Und wir sollen uns nun auf Nothilfe für den Verunfallten berufen, weil der ja grad indisponiert ist... puh...
Zum optischen Abschirmen ("nicht nur zulässig, sondern sogar geboten"): Ich habe schon meine Probleme mit der Zulässigkeit (siehe "Erstens" und "Zweitens"), aber dass wir dazu angeblich verpflichtet sein sollen, finde ich frech. Wenn wir den Verletzten optimal versorgen und schnellstmöglich befreien sollte das wahrlich genug sein, da müssen wir uns das nicht-vorhalten von Decken doch nicht ankreiden lassen!


Zusammenfassend: Wie in vielen anderen Bereichen sollten wir als Feuerwehr uns auch hier nicht Aufgaben (freiwillig?) aufhalsen (lassen?), die uns nicht betreffen. Gerade die unbequemen Pressevertreter verfügen meiner Einschätzung nach über ein recht sattelfestes Wissen im Bereich des Presserechts, um sich ihren Zugang "erstreiten" zu können. Es darf also in erhöhtem Maß damit gerechnet werden, dass diese Herrschaften unser Handeln einer gerichtlichen Überprüfung zuführen werden. Und es gibt doch auch so schon genug Dinge, die man im Einsatz falsch machen kann, oder?

Disclaimer, weil ich Gegenfragen in dieser Richtung befürchte: Mir als Unfallopfer wäre es absolut sch***egal, ob mich Carla Columna mitm Teleobjektiv von der Brücke ablichtet, Benno Blitzlicht im Großformat von meiner eigenen Motorhaube aus, oder FA Flinkfinger mitm Smartphone. So lange parallel dazu an meinem Auto gearbeitet wird und ich eine adäquate Behandlung und zügige Rettung genieße, sollte das doch schließlich meine kleinste Sorge sein.
Sollten diese Bilder allerdings unautorisiert irgendwo auftauchen, würde es mächtig rauchen. Wenn sie sich die Dinger übers Bett hängen wollen solls mir doch wurscht sein.

Gruß,
Sebastian

--
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 20.09.2012 15:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.09.2012 19:51 ., Haan / Rhld
 20.09.2012 23:48 Seba7sti7an 7W., Linden  
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