Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Schutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite. | 25 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739404 |
Datum | 21.09.2012 13:48 MSG-Nr: [ 739404 ] | 5781 x gelesen |
Hallo zusammen,
Geschrieben von Frank R.Aber nicht schon beim "könnte", sondern erst beim "ist"
Dann wenn ich der Meinung bin er stört, oder er könnte demnächst stören. Ebenso wenn ich der Menung bin, er könnte gefährdet sein.
Die Verantwortung für einen Gefahrenbereich trägt bei Feuerwehreinsätzen primär die Feuerwehr. Ich möchte nicht Schuld sein, wenn ein Journalist verletzt wird, und hinterher behauptet, Ihn hätte níemand auf die Gefahr hingewiesen.
Ich werde primär niemanden davon abhalten Fotos zu machen. Einen Sichtschutz mache ich primär wegen der Schaulustigen. Wenn ich dadurch einen Fotografen daran hindere ein Opfer zu fotografieren, ist das keine Absicht, macht mir aber auch keine schlaflosen Nächte.
Ich werde sicher keine Fotografen oder Journalisten an der Arbeit hindern, aber in der "Ernstphase" eines Einsatzes, werde ich ihn auch nicht anders behandeln, wie jeden Passanten.
Dises Betrachtungen sind für mich aber eher theoretischer Natur, da bei uns die Arbeit mit der Presse gut funktioniert.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 19.09.2012 13:34 |
|
Jan 7S., Wallenhorst DJV, die Zweite. | |