alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSchutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite.25 Beiträge
AutorBenj8ami8n B8., Goslar / Niedersachsen739479
Datum22.09.2012 09:31      MSG-Nr: [ 739479 ]5626 x gelesen

Was ist das denn für ein Argument? Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Hier möchte ein Vertreter einer Behörde Aufnahmen verhindern, weil er glaubt, dass Fotos einer Person schaden. Einen besonders faden Beigeschmack bekommt die Sache, wenn man bedenkt, dass dieser Behördenvertreter grundsätzlich keine juristische Ausbildung besitzt und er seine Tätigkeit nur als Hobby betreibt.

Nach welchen Kriterien legst Du fest, welche Fotos verwendet dürfen und welche nicht. Läßt Du Dir alle Fotos des Fotografen zeigen, um dann die entschrechenden Fotos zu löschen?
Oder verbietest Du pauschal das Fotografieren? Und wenn Du pauschal das Fotografieren verhinderst, womit begründest Du es? Warum darf er das Haus, die Wohnung, den Tanklastzug usw. nicht fotografieren? Vielleicht interessiert er sich in diesem einen Augenblick nicht für die Opfer, sondern für den Umweltskandal. Woher willst Du es wissen?


Es gibt so etwas wie Pressefreiheit und das ist eines der höchsten demokratischen Güter. Nur mal für die, die in deutschen Geschichte nicht so versiert sind, eine kleine Auffrischung:
Also vor nunmehr als 80 Jahren hatten die Deutschen sich gedacht, dass die Presse in die richtigen Bahnen gelenkt werden müsse. Schließlich müsse man die Würde des Einzelnen und im besonderen einer Partei schützen. Alle schädlichen Bilder und Artikel sollten demnach untersagt werden.
12 Jahre später hat man dann erkannt, dass es vielleicht doch nicht so eine gute Idee war die Pressefreiheit einzuschränken. Diese Erkenntnisse hat man dann in das Grundgesetz und das Pressegesetz einfließen lassen. Da in diesen 12 Jahren noch einiges andere nicht so toll war, hat man danach noch viel Wert auf die Gewaltenteilung legt.

Und nun kommt das Beste, also Augen auf: Damit entscheidet nicht mehr die Polizei oder eine andere Gefahrenabwehrbehörde über die Rechtmässigkeit. Dafür ist die richterliche Gewalt in diesem Staate zuständig. Und das ist auch gut so.

Um es klar auszudrücken, die Feuerwehr hat weder die Aufgabe noch das Recht die Presse zu zensieren, egal aus welchen Beweggründen auch immer.


Gruß
Bennie

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 19.09.2012 13:34 Jan 7S., Wallenhorst DJV, die Zweite.  
 20.09.2012 15:39 Denn7is 7E., Menden
 20.09.2012 15:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.09.2012 19:51 ., Haan / Rhld
 20.09.2012 23:48 Seba7sti7an 7W., Linden  
 21.09.2012 05:38 Sven7 K.7, Hamburg
 21.09.2012 08:14 Seba7sti7an 7K., Ippinghausen
 21.09.2012 05:52 Fran7k B7., Sydower Fließ
 21.09.2012 06:25 ., Bad Hersfeld
 21.09.2012 23:08 Fran7k B7., Sydower Fließ
 22.09.2012 08:22 ., Bad Hersfeld
 21.09.2012 06:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
 21.09.2012 09:00 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 21.09.2012 09:48 Fran7k R7., Eppelborn
 21.09.2012 11:19 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 21.09.2012 11:26 Fran7k R7., Eppelborn
 21.09.2012 11:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.09.2012 11:39 Fran7k R7., Eppelborn
 21.09.2012 13:48 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 21.09.2012 13:58 Jan 7S., Wallenhorst
 21.09.2012 14:01 Hara7ld 7S., Köln
 21.09.2012 14:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.09.2012 14:03 Mari7o D7., Nettetal
 22.09.2012 09:31 Benj7ami7n B7., Goslar
 22.09.2012 18:27 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 23.09.2012 19:55 Thom7as 7K., Hermeskeil

0.439


Schutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt