Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite. | 25 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739510 |
Datum | 22.09.2012 18:27 MSG-Nr: [ 739510 ] | 5496 x gelesen |
Hallo zusammen,
Geschrieben von Benjamin B.Um es klar auszudrücken, die Feuerwehr hat weder die Aufgabe noch das Recht die Presse zu zensieren, egal aus welchen Beweggründen auch immer.
Die Aufgabe haben wir sicher nicht. Es gibt aber Grenzfälle, in denen ich wahrscheinlich trotzdem eingreifen würde. Ich muss ja nicht den foto wegnehmen oder so etwas. aber wenn mir ein Fotograf im Weg ist, könnte ich Ihn höflich aber bestimmt weg bitten/ weg schieben. Ebenso wenn ich der Meinung bin, er gefährdet sich selbst. Und wenn ich eine Decke vor ein Opfer hebe, um es vor den Schaulustigen zu schützen bzw. die Schaulustigen vor dem schrecklichen Anblick zu schützen, mache ich das ja nicht aktiv um die Presse zu zensieren.
Ein Fotograf, der "ordentliche" Bilder machen will und ordentlich arbeitet, wird auch höflich fragen, wenn er im Gefahrenbereich fotografieren will oder wenn er etwas bestimmtes fotografieren will. Wenn es dann möglich ist, werde ich denjenigen gerne dabei unterstützen. Ein Journalist (oder was auch immer) der einen Sterbenden oder Schwerverletzten in Nahaufnahme ablichten will, wird nicht höflich fragen, ob er das darf, weil Ihm bewusst ist, dass das moralich fragwürdig ist.
Zum Glück hatte ich die Probleme noch nie.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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| 19.09.2012 13:34 |
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Jan 7S., Wallenhorst DJV, die Zweite. | |