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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaFotos und die Feuerwehr..20 Beiträge
AutorJuli8an 8H., Holzgerlingen / Baden-Württemberg739512
Datum22.09.2012 19:05      MSG-Nr: [ 739512 ]4009 x gelesen

Hallo,
danke für deinen Beitrag! Für mich stellt sich immer mehr heraus, dass bei uns Feuerwehrleuten zwei Hauptvorstellungen kursieren. Hier, und bei vielen anderen Wehren läuft die Arbeit mit Pressevertretern und Fotografen der lokalen Zeitungen sehr gut. Hin und wieder sieht man auch mal einen Pressevertreter mit Filmkamera. Aber diese Journalisten haben alle etwas gemeinsam: Ich kann mich darauf verlassen, dass sie ihre Bilder diskret, ohne zu stören und so aufnehmen, dass sich am nächsten Tag keine Bilder in ihrem Medium finden, die die Menschenwürde einer Person herabwürdigen oder sonstwie Unfallbilder mit Opfer zeigen.

Auf der anderen Seite gibt es die, für die Pressearbeit das ist, was uns das ######blatt mit den vier Großbuchstaben als Namen tagtäglich vorsetzt. Mit all den dokumentierten Totalausfällen, was Gesetzte und journalistische Regeln anbelangt...

Nicht ohne Bauchweh würde ich einen solchen Vertreter an einer Einsatzstelle rumspringen lassen (müssen). Ich kann jeden verstehen, der dann vorsorglich einen Sichtschutz einrichten will. In meinen Augen würde der Fotograf/Kameramann darin auch nicht in seiner Arbeit behindert, das Ereignis in Bild (und Ton) festzuhalten, sofern er sich sonst außerhalb des Gefahrenbereichs frei bewegen darf. Man sieht eben nur den Sichtschutz und nicht das Opfer.


Für mich steht eines fest: Würde der DJV all seine Energie einsetzen, um den Deutschen Presserat mit wirksamen Mitteln auszustatten, um bewusste, wiederholte Missachtungen der Menschenwürde (und anderer Gesetze) - nicht nur von Betroffenen bei Feuerwehr oder Rettungsdiensteinsätzen - wirksam(!) zu bestrafen, würde das das Verhältnis zu Einsatzkräften sicher sehr verbessern.


P.S.: Der Presserat kann u.a. Rügen und Missbilligungen aussprechen; das Medium soll eine solche Rüge dann abdrucken, muss es nicht. Weitere Folgen, auch im Wiederholungsfall, gibt es nicht.

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