Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | VG Köln: Keine Herausgabe von Notruf-Aufnahme an Presse | 42 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n G8., Lampertheim / Hessen | 739813 |
Datum | 26.09.2012 08:02 MSG-Nr: [ 739813 ] | 13283 x gelesen |
Innenminister
Gut, dann gehen wir einfach mal Punkt für Punkt durch, damit es klar wird. Dann erkenne ich vielleicht meinen Denkfehler...
Der besagt Paragraf gilt für alle Branchen. Wenn ja, dann kann die Feuerwehr kostenlos oder zum Selbstkostenpreis meine zugefallene Haustür öffnen. Sie darf nur keinen Gewinn machen. Ich kann also auch nachher zur Stadtverwaltung gehen und kostenlos oder zum Selbstkostenpreis Fotokopien in der Hausdruckerei machen lassen, die Baumfällaktion braucht nicht mehr als Übung getarnt werden. Man muß nur darauf achten, das es keine Spende gibt oder der Betrag zumindest niedriger ist als beim Gartenbaubetrieb.
Wenn nein, wo steht das Fotojournalisten Konkurrenz gemacht werden darf und mit Verlaub: Kostenlos oder zum Selbstkostenpreis ist in der Regel günstiger als bei jemandem, der davon Leben will/muß.
Im übrigen: wenn das Beliefern der Feuerwehr rechtskonform wäre, warum schreibt es das IM nicht? Dann wären doch alle Unklarheiten beseitigt.
Wo wurde das Veröffentlichen auf der Homepage kritisiert? Das ist mir irgendwie durch die Lappen gegangen.
Gruß
Thorsten
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