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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | VG Köln: Keine Herausgabe von Notruf-Aufnahme an Presse | 42 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 739879 | ||
Datum | 26.09.2012 17:57 MSG-Nr: [ 739879 ] | 12911 x gelesen | ||
Wenn die Feuerwehr gerade nebenan beim Nachbarn ihrer originären Aufgabe nachkommt, dabei gerade Personalreserven frei hat, du dann gleichzeitig vor deiner Wohnung stehst und falls du in den nächsten X Minuten/Stunden nicht reinkommst erst beim nächsten Brand in der Nachbarschaft wieder einen Schlüsseldienst erreichen kannst... So oder so ähnlich müsste dein Fallkonstrukt anfangen, um nicht völlig zu Äpfel-/Birnensalat zu werden. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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