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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Die Sache mit dem Aufwand war: Rauchmelderpflicht Bayern | 4 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 740016 | ||
Datum | 27.09.2012 18:18 MSG-Nr: [ 740016 ] | 2002 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian B. So. Mal guggen wie das so mit dem Aufwand ist.Ah jo, guggen mer mol. Ausgangspunkt war doch, dass eine Pflicht, wenn Sie nicht zu 100% kontrolliert wird/werden kann "Humbug" sei, oder? Wieviele unserer gesetzlichen Pflichten könnte man damit sofort abschaffen? Wieviel Prozent unseres gesamten Rechtssystem bestehen aus "Man darf alles - außer sich erwischen lassen"? Bei Rauchmeldern scheitert's jetzt daran? Wieso wird eigentlich der Blickwinkel dabei auf 2 Varianten begrenzt?
Zwischendrin gibt es ja durchaus noch den Weg, den einige Länder schon beschritten haben: "Wir ignorieren die Beschelsche a/b-Theorie mal eben, schreiben die Piepsdinger einem Teil der Leute vor und kontrollieren dann nix." Zeitgenössisches politisches Denken, es wird halt eine Kompromissvorschrift kreiert die von allen Extremen was hat. Führt zwar öfter mal zu nix, aber in diesem Falle durchaus noch dazu, dass zumindest mal Wohnungsvermieter gegenüber den Mietern im Bezug auf Rauchmelder verpflichtet sind, tlw. inkl. Schadenshaftung. Und wenn man denen so kommt, schrauben die sich gerne Piepsdinger in die Häuser. Umgekehrt kommt daraus auch eine Kontrollinstanz zustande, denn wenn der deutsche Mieter von einem Recht erfährt, dass er gegenüber dem Vermieter hat, dann kontrolliert er das in vielen Fällen auch (Mit Fällen wie "Wer bezahlt die Anbringung" oder "Wer muss das Piepsding warten, wer bezahlen?" hat der Bundesgerichtshof auch schon genügend Erfahrung mittlerweile). Frage an die Taschenrechner unter euch: Wie hoch ist dann (Pi x Daumen reicht) die effektive Kontrollquote? 0%? 100%? Oder irgendwo dazwischen? Ich weiß es auch nicht, bin ja kein Taschenrechner, aber einen Anhaltspunkt könnte die Wohneigentumsquote liefern. In Deutschland wohnen 45,7% der Menschen in Wohneigentum. Ergo sind schonmal über die Hälfte der Bevölkerung grundsätzlich von der o.g. gegenseitigen nichtstaatlichen Kontrolle erfasst. Fragt mich nicht nach genauen Zahlen, aber man kann doch mit Sicherheit sagen, dass dort, wo es solche Gesetzgebung gab, eine recht hohe Verbreitung von Rauchmeldern stattfand. Und ich gehe soweit zu sagen, dass angesichts dessen, dass bei der Schaffung der Pflicht niemand von 100% ausgegangen ist, die Erfolgsquote von gesetzlichen Rauchmelderpflichten dort, wo es sie denn gibt, sehr erfreulich ist. Neben dem o.g. Rechtsverhältnis hat das noch weitere Gründe:
These: Eine gesetzliche Rauchmelderpflicht ist, auch ohne laufende staatliche Kontrolle und selbst wenn noch nichtmal jeder direkt verpflichtet ist, eine nachhaltigere und erfolgreichere Werbe- und Aufklärungskampagne als es diese ganzen bunten Prospekte, Poster und Feuerwehraktionen jemals sein können. Letzteres war aber doch immer so supi, gut, jeder spielte eifrig mit, und wenn man es aber dann doch in eine verpflichtende Rechtsnorm verpackt, ist alles plötzlich Humbug, weil keiner kontrolliert? Achja, vor lauter Rechnerei hätte ich fast den Aufwand vergessen. Da die Gründung der Bundesanstalt für Piepsdingskontrolle ja überaschenderweise zur Erzielung eines nachhaltigen Effektes durchaus entfallen kann und keine staatlichen Rauchmelderprüfungsbeamten zu unterhalten sind wären da erstmal nur die Kosten des Gesetzgebungsprozesses. Können wir uns da auf "Eh-Da"-Ressourcen einigen, oder glaubt jemand ernsthaft, da würden Mittel eingespart (oder "sinnvoller" verwendet), wenn die Pflicht nicht beraten und beschlossen wird? Im Gegensatz dazu: Wo waren die "Aufwandsuntersuchungen" eigentlich bei den ganzen Werbe- und Aufklärungsaktionen (tlw. sogar noch staatlich gefördert, tlw., was uns ja wirklich traurig stimmen müsste, sogar direkt aus Feuerwehrbudgets)? Wer hat da wie nachgerechnet oder sein "Dagegen!"-Schildchen ausgepackt? Übrigens: anhand einer Nebenkostenabrechnung habe ich mal eben, zugegebenermaßen mit Taschenrechner, mal ausgerechnet, wie das Verhältnis der 2,3 Mio als Wert eines Menschenlebens (lt. Darstellung im Parallelthread) zur Wartung und Kontrolle eines Rauchmelders (darf der Vermieter nämlich an den Mieter durchreichen) aussieht. Falls also jemand beim Lesen dieses etwas lang geratenen Beitrages vom Stuhl kippt, hätte man dafür wertmäßig immerhin 291.139,24 Piepsdingern die jährliche Kontrolle zukommen lassen können. Oder, falls das lieber ist, jede Menge bunte Plakate und Poster fürs Altpapier drucken lassen können, was dann irgendwie das gleiche wäre, nur ohne das böse Wort "Pflicht"... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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