Rubrik | First Responder |
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Thema | Feuerwehrsanitäter etc. in Bayern | 143 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 740738 |
Datum | 03.10.2012 22:11 MSG-Nr: [ 740738 ] | 100710 x gelesen |
Feuerwehrmann
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Ionen-Mobilitäts-Spektrometer
First Responder
Bayerisches Rotes Kreuz
Feuerwehrmann
Funkmeldeempfänger
Integrierte Leitstelle
Feuerwehrmann
Bayrisches Feuerwehrgesetz
hat ein wenig gedauert:
Geschrieben von Christian F.
Das mußt Du mir jetzt erklären. §§9 und 10 Eures Feuerwehrgesetztes schließen dafür eine Lohnfortzahlung nicht aus. Wenn über die FwLtS ein Feuerwehreinsatz eröffnet wird und die Feuerwehr alarmiert wird, dann bestehen m.E. für den FM alle "Wohltaten" des Feuerwehrgesetzes. Angefangen von der Freistellungspflicht über die Versicherung nach SGB VII,...
ich hab' dazu nochmals bei unserer Bezirksregierung angefragt, nachstehend die Antwort:
Geschrieben von ROB
Der Lohnfortzahlungs- bzw. Freistellungsanspruch bei Erfüllung freiwilliger Tätigkeiten (siehe dazu Nr. 4.5.1 VollzBekBayFwG) kann nicht auf Art. 9 BayFwG gestützt werden. Art. 9 BayFwG spricht vom Nachteilsausgleich beim Feuerwehrdienst.
Nicht zum Feuerwehrdienst im Sinne von Art. 6 Abs. 1 BayFwG zählen freiwillige Tätigkeiten nach Art. 4 Abs. 3 BayFwG wie z.B. der First Responder-Dienst. Gleiches gilt, wenn Feuerwehren zur sog. "qualifizierten Ersten Hilfe" alarmiert werden.
Inhaltlich ist Feuerwehrdienst jede Tätigkeit, die zur Erfüllung von Pflichtaufgaben der Feuerwehr als öffentliche Einrichtung ausgeübt wird (Art. 4 Abs. 1 und 2 BayFwG).
Nach dem IMS vom 15.03.2011, ID1-2225.02-174 gilt die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten nicht als Pflichtaufgabe, resp. technische Hilfeleistung für die Feuerwehr, es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehren.
Geschrieben von Christian F.
Das ist bei den FR die über das DRK/ BRK laufen anders. Aber für die Feuerwehr sehe ich hier keinen Ausschlußgrund.
Unser BayStMI wohl schon.
Geschrieben von Christian F.
Zumal der gemeine FM bei Auslösung des DME/ FME der Sirene nicht weiß was da Sache ist und seiner Pflicht nachkommt in den Einsatz zu gehen.
Eben deshalb sehe ich da ja Probleme, wenn eine ILS munter drauf losalarmiert.
Geschrieben von Christian F.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei andere Kannaufgaben (wie Ölspur, Wasserschaden,....) keine Lohnfortzahlung geben soll...
Es geht nicht um "Kann-Aufgaben", sondern um "Freiwillige Aufgaben" nach der Definition des BayFwG. Die Beseitigung einer Ölspur wie auch ein Wasserschaden kann ja (muss aber nicht!) durchaus auch eine Pflichtaufgabe darstellen, je nach tatsächlicher Lage und Begleitumstände. Insofern kann der Übergang hier auch fließend sein. Für den einzelnen FM (hü) durchaus schwer zu beurteilen... wir gehen daher bei uns im Landkreis z.B. den Weg, dass bei Ölspuren vorrangig der Straßenbaulastträger verständigt wird. Und nur, wenn der nicht kann, wird die Feuerwehr alarmiert.
Auch bei sonstigen freiwilligen Tätigkeiten, wie z.B. der Verkehrsabsicherung bei kommerziellen Veranstaltungen erfüllen die Feuerwehren übrigens keine Pflichtaufgaben gemäß Art. 1 Abs. 1 BayFwG. Lohnfortzahlungs- bzw. Freistellungsansprüche im Sinn von Art. 9 BayFwG entstehen hier ebenfalls nicht. Das ist aber seit Jahren so akzeptiert...
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Andr7eas7 K.7, Sophienthal (Weidenberg) |
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Chri7sto7ph 7R., Lahr |
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Andr7eas7 K.7, Sophienthal (Weidenberg) |
| 27.08.2012 10:08 |
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., Bad Hersfeld |
| 27.08.2012 10:54 |
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Andr7eas7 K.7, Sophienthal (Weidenberg) |
| 27.08.2012 11:12 |
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Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld |
| 27.08.2012 10:36 |
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Knut7 K.7, Augsburg |
| 27.08.2012 11:14 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.08.2012 11:39 |
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Andr7eas7 K.7, Sophienthal (Weidenberg) |
| 27.08.2012 11:52 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 27.08.2012 11:59 |
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., Bad Hersfeld |
| 27.08.2012 12:10 |
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Knut7 K.7, Augsburg |
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., Bad Hersfeld |
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Knut7 K.7, Augsburg |
| 27.08.2012 12:57 |
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., Bad Hersfeld |
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Knut7 K.7, Augsburg |
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., Bad Hersfeld |
| 27.08.2012 13:26 |
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Knut7 K.7, Augsburg |
| 27.08.2012 15:59 |
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., Bad Hersfeld | |