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Feuerwehrgesetz
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaParlament erwägt 'Feuerwehrabgabe' in Reichelsheim/Hessen18 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg741027
Datum06.10.2012 11:42      MSG-Nr: [ 741027 ]4132 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Thorsten H.

ich kenne das Feuerwehrgesetz zu dem Zeitpunkt nicht.

Das Feuerwehrgesetz für BaWü sah bis 1978 wirklich nur den Feuerwehrdienst für Männer vor, erst bei einer Novellierung 1979 wurde das Wort "Feuerwehrmänner" in "Angehörige der Gemeindefeuerwehr" geändert. Etliche Frauen im Kreisgebiet hier waren schon vor dieser Änderung des FwG sozusagen als "illegale Mitglieder" in den FFs.
Aber noch 1982 sagte der damalige Präsident des DFV A. Bürger bei einer Landes-Delegiertentagung zur Thematik:

"Ich glaube aber, daß zum mindestens in einer längeren Übergangperiode Frauen in den Feuerwehren unseres Landes, solange ausreichend Feuerwehrmänner zum Einsatz an Brand- und schadensstellen zur Verfügung stehen, nicht für den ersten Zugriff oder in den Positionen von Truppmännern und Truppführern verwendet werden sollen. Ihr Einsatz sollte sich auf den Fernmelde- und Verwaltungsbereich, auf soziale und sanitätsdienstliche Funktionen und auf Betreuungsaufgaben erstrecken."

Gibt es noch FFs, bei denen die "längere Übergangsperiode" noch andauert !?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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