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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Die Tücken von Web 2.0... | 55 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 741259 | ||
Datum | 08.10.2012 21:46 MSG-Nr: [ 741259 ] | 23421 x gelesen | ||
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Da sind mehrere Paragraphen aus dem Bundesdatenschutzgesetz betroffen. Das schreibt zum einen vor, dass die Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie erhoben wurden (§5), also z. B. dass der Rettungsdienst mit den richtigen Einsatzmitteln zum Patienten kommt. Außerdem fallen gewisse Daten unter die besonders schützenswerten Daten, die wirklich nur ganz bestimmten Personen zugänglich gemacht werden dürfen. Dazu zählen alle Daten zum Gesundheitszustand. (§3 Abs. 9) Dazu kommen dann noch die einschlägigen Vorschriften bezüglich des Dienstgeheimnisses. Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
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