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Thema | Blaulicht | 79 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waiblingen / BW | 741474 | ||
Datum | 11.10.2012 12:41 MSG-Nr: [ 741474 ] | 34558 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M.
Ja, solange sich niemand genötigt fühlt oder gefährdet wird. Im Stau sicher machbar, im Straßenverkhr kann man schon schneller von einer Gefährdung reden, wenn man jemanden zu einem Ausweichmanöver zwingt, zu schnell fährt oder riskant überholt. Wenn was passiert ist es eh gleich vorbei. Bei mehrfachen Verstößen kann man auch die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzweifeln. Also ich denke da kann man schon was machen,... | ||||
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