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RubrikSonstiges zurück
ThemaBlaulicht79 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8B., Waiblingen / BW741474
Datum11.10.2012 12:41      MSG-Nr: [ 741474 ]34558 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.
"134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet: 20 Euro"
das reicht nicht um so ein Typ aus dem Verkehr zu ziehen :-(


Ja, solange sich niemand genötigt fühlt oder gefährdet wird. Im Stau sicher machbar, im Straßenverkhr kann man schon schneller von einer Gefährdung reden, wenn man jemanden zu einem Ausweichmanöver zwingt, zu schnell fährt oder riskant überholt. Wenn was passiert ist es eh gleich vorbei.

Bei mehrfachen Verstößen kann man auch die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzweifeln.

Also ich denke da kann man schon was machen,...

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