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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Blaulicht | 79 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 741477 | ||
Datum | 11.10.2012 12:45 MSG-Nr: [ 741477 ] | 34459 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian B. Da versteh ich nicht warum man kein Weg findet diesen Menschen von der Idee abzubringen Sonderrechte zu missbrauchen.Er missbraucht keine Sonderrechte, sondern Sondersignal (Blaulicht). Das an sich ist kein Tatbestand, der zu einem Bußgeld führt. Also bleibt nur TBNR 349136 "Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen. (§ 49a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat), macht 20 EUR und 1 Punkt ... Teurer wird es nur bei zusätzlichen Verstößen ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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