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Atemschutzgeräteträger
RubrikSonstiges zurück
ThemaBlaulicht   79 Beiträge
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz741521
Datum11.10.2012 17:34      MSG-Nr: [ 741521 ]34628 x gelesen

Auch auf die Gefahr hin, dass ihr mir die Knochen verflucht und ich in die falsche Richtung argumentiere kann ich die Ausführungen einiger, dass Angehörigen von Hilfsorganisationen die Benutzung von Blaulicht gestattet sein soll, nicht teilen.

So weit ich weiß obliegt es dem Brandschutzträger die Feuerwehr so aufzustellen, dass im Rahmen der Hilfeleistungsfrist wirksame Hilfe geleistet werden kann - 24 Stunden am Tag, 365/366 Tage im Jahr.

Man kann sich also fragen, ob der Brandschutzträger dieser Verpflichtung ausreichend nachkommt, wenn er billigend in Kauf nehmen muss, dass die Angehörigen der Feuerwehr das Gerätehaus ohne besondere Warnvorrichtungen (Dachaufsetzer, blaues Blinklicht, Warnblinker,...) in ausreichender Zeit, ausreichender Personalstärke und mit ausreichend den Gegebenheiten angemessen ausgebildeten Personen (Gruppenführer, Maschinisten Großfahrzeuge, AGT, etc.) gar nicht erreichen können. Die "Wache auf der grünen Wiese" ist ja nett anzuschauen, wenn sie aber nur durch die allseits bekannte "Blaulicht-Rallye" zwecks Einhaltung der Hilfeleistungsfrist zu erreichen ist, ist das weniger schön.

Auch wenn es jetzt krass klingen mag, bin ich der Meinung, dass man mit Blaulichtern (und gergesst bitte nicht, dass ihr im Einsatzfahrzeug auch akustisch auf euch aufmerksam macht) auf dem Dach eines Privat-PKWs den Brandschutzträger ein Stück weit aus der Verantwortung nimmt. Schaut euch nur mal an was passiert, wenn ein Einsatzfahrzeug unter korrekter Beanspruchung von Wege- und Sonderrechten verunfallt. Ich empfinde dies immer als immensen "Rattenschwanz" ogleich alles vorschriftsgemäß war.
Wie viel mehr Aufwand wird getrieben werden, wenn wir eine "abgespeckte Version" dieser Rechte für den privaten Bereich tolerieren oder erlauben und hier was passiert?

Was ich hier schreibe spiegelt meine persönliche Meinung wider. Insofern ich dies nicht kenntlich mache beziehen sich meine Beiträge niemals auf Sachverhalte oder Probleme aus meiner Feuerwehr. Ich schreibe weder namens noch im Auftrag eines fremden Dritten.

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