Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Wiedereinstieg: Lehrgänge wiederholen??? | 16 Beiträge |
Autor | Andr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg | 741642 |
Datum | 12.10.2012 13:23 MSG-Nr: [ 741642 ] | 4810 x gelesen |
Brandenburg
In Brandenburg gibt es eine dafür zum Teil passende Klausel:
Geschrieben von Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF BB
§ 2 Zugehörigkeit
(1) Wechselt der Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr seinen Wohnort und verlässt den Zuständigkeitsbereich des Trägers, gilt die Feuerwehrzugehörigkeit als nicht unterbrochen, wenn sich dieser innerhalb von sechs Monaten bei dem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr oder der zuständigen Ortswehrführung der Gemeinde des neuen Trägers anmeldet. Erfolgt die Anmeldung bei der Ortswehrführung, hat die Ortswehrführung die Wehrführung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Auf der Grundlage der vorgelegten Nachweise über erworbene Qualifikationen und der geleisteten Dienstjahre des Angehörigen entscheidet die Wehrführung im Einvernehmen mit dem Ortswehrführer über den möglichen Einsatz in einer Dienststellung.
Ich habe auch schon gehört, dass diese sechs Monats Klausel auch schonmal auf Qualifikationen angewendet wurde.
Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info
Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!
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| 11.10.2012 12:38 |
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., Griesheim | |