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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Herzinfarkt im Dienst | 42 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 741703 | ||
Datum | 12.10.2012 17:31 MSG-Nr: [ 741703 ] | 20837 x gelesen | ||
Infos: | ||||
ja, fast und nicht ganz.... Meine Erfahrung ist, dass die UK zumindest die UKBW bei Verletzungen in der Regel zahlt und ohne große Probleme! das könnte vielleicht helfen und so einiges erklären http://www.uk-bw.de/versicherte/gemeindefeuerwehren/versicherte-personen.html#c185 sagen wir mal so in 99,9% der Fälle dürfte der Herzinfarkt keine Angelegenheit für die UK sein wenn es sich aber nachweisen lässt, dass die Erkrankung nur durch die besonderen Belastungen eines Feuerwehreinsatz verursacht worden ist, dann ist die UK doch in der Zahlungspflicht. Das aber wird nur sehr selten zu beweisen sein. Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | ||||
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