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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Herzinfarkt im Dienst | 42 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8K., Steinheim / BW | 741740 | ||
Datum | 12.10.2012 23:52 MSG-Nr: [ 741740 ] | 20287 x gelesen | ||
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Hallo Zuammen, es mag durchaus richtig sein, dass eine gewisser Grad einer Grunderkrankung in einem, möglicherweise unerkannt schlummert, da diese bei keiner ärztlichen Untersuchung erkannt wird. Aber gerade der Einsatz ist doch die Gefahr, dass es dann zum medizinischen Notfall kommen kann. Melder geht - Puls rast hoch - Adrenalin pur... Argument: Wenn ich keinen freiwilligen Feuerwehrdienst (oder auch Rettungsdienst, THW...) gemacht hätte, dann wäre ja auch nichts passiert!!! Sollten sich hiernach gravierende finanziele Einbußen einstellen, so werden sich, wie bei Dominic, die Mitgliderzahlen der Aktiven bei freiwilligen Wehren deutlich reduzieren und so das bestehende Mannschaftsproblem der Einsatzabteilungen noch weiter verschärfen. Es kommt, Gott sei Dank, ja nicht jeden Tag vor, dass eine Vorerkrankung erst bei der Dienstausübung zu Tage tritt und hier sollten die Versicherer dann ihre Zahlungen leisten. Grüße aus dem Bottwartal Jürgen Der Kommentar gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder. Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten. | ||||
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