Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Nur ein normaler Tag für Ehrenamtliche!? | 25 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 742026 |
Datum | 16.10.2012 18:14 MSG-Nr: [ 742026 ] | 10164 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Kay S.... wobei zumindest auf kommunaler und auch Kreisebene die Politiker genauso ehrenamtlich ihren Dienst versehen wie wir als freiwillige Feuerwehrleute - das darf man nicht vergessen.
Das darf man sicherlich nicht. Dennoch gibts da einen großen Unterschied: Die erhalten Aufwandsentschädigungen / Sitzungsgelder etc. pp.
Die bekommt der normale FA nicht...
Ehrenamt ist demnach also =/= Ehrenamt...
Siehe auch den ehrenamtlichen / freiwilligen Polizeidienst...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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