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Thema | Verfügbarkeit DLK war: Scheune abgebrannt, Kind vermißt | 17 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 742216 | ||
Datum | 18.10.2012 10:02 MSG-Nr: [ 742216 ] | 5713 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel S. Da kann man dann nur hoffen das die örtlich zuständigen Feuerwehren mit der Handhabung tragbarer Leitern vertraut sind... Das sollte der Standard sein. Es bleibt vielmehr zu hoffen, dass Feuerwehren mit DLK trotzdem mit der Handhabung tragbarer Leitern vertraut sind/bleiben. Es gibt nämlich vielmehr Anleitermöglichkeiten für tragbare Leitern, als für DLKs. Dies wird nämlich häufig vergessen.. Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | ||||
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