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Feuerwehrdienstvorschrift
Landesfeuerwehrschule
Atemschutzgeräteträger
RubrikÜbung zurück
ThemaÜbungsbeteiligung - untere Grenze - Konsquenzen?21 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen743191
Datum28.10.2012 02:00      MSG-Nr: [ 743191 ]5400 x gelesen

Geschrieben von Dirk B.Gibt es da nicht die 40 Stunden/a Regelung in der FwdV 2? Zusätzlich(?) natürlich Belastungsübung, Einsatzübung und Unterweisung für Geräteträger. Ich denke wer dies erfüllt dürfte ja eigentlich keine Probleme bekommen?

Gruß

Dirk


Ne, zusätzlich ist nicht, auch das ist Dienst, wobei der m.E. sinnvoller ist als Fahrzeug- und Gerätepflege.
Ihr dürf nicht vergessen, wenn ihr Kameraden aus der Fw ausschließen wollt, weil sie nicht an der Ausbildung teilnehmen, ist das ein Akt, der auch im Nachhinein nachvollziehbar sein muß (gleiche Regel für alle), wenn derjenige damit nicht einverstanden ist und klagt (wieso ich, der muss doch auch nicht).
Die FwDV 2 spricht übrigens von 40 Std jährlich, wer z.B. einen einwöchigen Lehrgang an der LFS besucht hat, hat rein rechtlich seine Fortbildungsstunden erfüllt (ob das Sinn macht, ist was anderes).

Da kann man besser im Jahresdienstplan reinschreiben, was gefordert wird z.B.
wer nicht an den Atemschutzunterweisungen und Belastungsübungen teilnimmt, wird nicht mehr als AGT eingestzt (logisch, oder),
wer nicht an den Maschinistenausbildungen teilnimmt, darf nicht mehr fahren (damit kriegt man sie, wenn man Pech hat, hat man keine Fahrer mehr) usw.
Das muss nur für alle gelten.
So kann man Fortbildungen definieren, die man jährlich oder alle 2, 3 Jahre wiederholen muß.
Dafür muss man natürlich solche Sachen mehr als 1x jährlich anbieten, damit Kameraden, die auf Arbeit, Krank, Urlaub oder sonstigen Gründen an dem einen Termin nicht können, eine Chance haben,daran teilzunehmen.

Gruß
Heinrich

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