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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Heimsheim: Streifenwagen 'schießt' Feuerwehrmann ab | 23 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 743454 | ||
Datum | 30.10.2012 14:15 MSG-Nr: [ 743454 ] | 4277 x gelesen | ||
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Geschrieben von Oliver S. "Sollte der Einsatzfahrer der Polizei tatsächlich nur mit Blaulicht in die Kreuzung eingefahren sein, kann er sich auf ein Strafverfahren gefasst machen und dürfte für die Unfallfolgen auch in Regress genommen werden. Eine Kreuzung bei Rotlicht nur mit Blaulicht zu befahren ist grob fahrlässig."Stehen die Polizisten bei solchen Fahrten nicht unter einem besonderen Schutz (Verordnung, Erlass o.ä.)? Denn das bei bestimmten Lagen der Einsatz des Horns kontraproduktiv, höchste Eile aber trotzdem geboten ist, ist so neu nicht. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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