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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzgeräte und Heißausbildung | 39 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Gersthofen / Bayern | 743457 | ||
Datum | 30.10.2012 14:55 MSG-Nr: [ 743457 ] | 18568 x gelesen | ||
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Ich schließe mich der Meinung von Markus an: Ich lese hier auch nichts von einer Grundüberholung heraus. "1. Atemschutzgeräte, die im Einsatz einer extremen thermischen Belastung (siehe oben) ausgesetzt waren, müssen entsprechend gekennzeichnet und einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden. Dort müssen neben den nach Einsätzen üblichen Prüfungen zusätzlich alle Teile des Pressluftatmers sorgfältigst geprüft werden. Dazu ist es auch notwendig, den Lungenautomaten zu zerlegen, um insbesondere die darin enthaltenen Einzelteile gezielt auf Beschädigungen hin prüfen zu können. Die Einzelteile sind auf Sicht zu prüfen und nach anschließender Montage des Lungenautomaten ist dieser auf Dichtheit und Funktion zu prüfen. Diese Überprüfungen können nur die vom Hersteller autorisierten Atemschutzgerätewarte bzw. die Hersteller selbst durchführen." -> Das Gerät/LA kann nach sorgfältiger Reinigung/Desinfektion + und bestandener Prüfung(inkl. Veratmung und Sichtprüfung) wieder in den Einsatztdienst gehen. (natürlich durch AGW) Das man bei besonders beanspruchten Geräten noch genauer hinschauen sollte versteht sich ja von selbst!? Aber im Prinzip wird hier doch ein ganz normaler Instandsetzungsprozeß/Prüfablauf beschrieben. Man berichtige mich/uns bitte wenn dem nicht so wäre. Bisher wurde es hier immer genauso gehandhabt und ich habe bisher noch nichts Gegenteiliges gehört/gesehen. Gruß Sebastian | ||||
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