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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzgeräte und Heißausbildung | 39 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Gersthofen / Bayern | 743460 | ||
Datum | 30.10.2012 15:14 MSG-Nr: [ 743460 ] | 18227 x gelesen | ||
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Ums Recht haben geht es mir auch nicht. Den "kleinen Unterschied" verstehe ich jetzt nicht. Der zitierte Abschnitt(Punkt1)enthält den im Schreiben geforderten Ablauf um das Gerät wieder in den Einsatzdienst zu stellen. siehe auch Punkt 2 letzter Satz: "2. Übungen in Brand-Übungsanlagen mit thermischer Belastung sollen nur mit Pressluftatmern durchgeführt werden, die ausschließlich für den Übungsbetrieb vorgehalten werden. Eine Verwendung dieser Geräte im Einsatz soll ausgeschlossen werden. Die im Übungsbetrieb eingesetzten Geräte müssen am Gerät und auf den Atemluftflaschen mit dem Hinweis ÜBUNGSGERÄT NICHT IM EINSATZ VERWENDEN gekennzeichnet sein. Die für Pressluftatmer üblichen Prüfbedingungen bleiben hiervon unberührt. Werden Einsatzgeräte in der Ausbildung verwendet, sind diese vor einer Wiederverwendung im Einsatz wie unter Punkt 1 beschrieben zu behandeln." Gruß Sebastian | ||||
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