Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Atemschutzgeräte und Heißausbildung | 39 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 743519 |
Datum | 31.10.2012 08:48 MSG-Nr: [ 743519 ] | 17424 x gelesen |
Infos: | 04.11.12 Anhang zum Forschungsbericht 161 04.11.12 Forschungsbericht 161
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Stadtbrandinspektor
Keine Anforderung, die eigene Beurteilung.
Wenn ich mir bei einem Gerät trotz Verwendungsnachweis o.ä. nicht sicher bin, welcher Belastung es ausgesetzt wurde, und in "" auch der bestandenen Prüfung nicht traue, werde ich sicher nicht die Verantwortung für dieses Gerät übernehmen.
Es ist doch immer die Frage, wie häufig kommt so etwas vor?
Wie an anderer Stelle von mir geschrieben, in den vergangenen drei Jahren wo unsere Neugeräte im Einsatz sind, kam dies noch nicht vor. Und ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich zu meinem SBI gehe und ihms age, dass ich 1-2 Geräte habe, wo ich mir trotz Prüfung über die Funktionalität nicht 100% sicher bin, dass der mir das Geld für ne Grundüberholung verweigert, wenn dies alle Jubeljahre mal vorkommen sollte.
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