1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Brandamtmann
2. Bachelor (Hochschulabschluss)
3. Bachelorarbeit
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Es ist doch wohl mal so, dass egal welchen Lehrgang Du heute besuchst, Du immer gesagt bekommst, dass Du im Prinzip immer mit einem Bein im Knast stehst, oder?
Dies gilt für jeden Führungs- oder Gerätewartlehrgang bei der Feuerwehr, genauso wie bei jedem Lehrgang den Du für den Job bei der BG besuchst.
Darf ich z.B. erst nächste Woche wieder, drei Tage Seminar bei der Berufsgenossenschaft, will mein Arbeitgeber so, kriege jetzt schon die Krise, wenn ich an die Gruppenarbeit denke, wie im Kindergarten.
Wenn man sich das alles vor Augen führt, wundert es mich immer wieder, dass es überhaupt noch Leute gibt, die diese Aufgaben übernehmen, und dann auch noch ehrenamtlich, wie blöd bin ich eigentlich?
Für den Job bekommste wenigstens noch Geld, wobei dies, da die meisten Strafen ja immer am Einkommen bemessen werden auch nie ausreichen wird, wenn Du für irgendwas verknackt wirst.
Auch hier ist es doch mittlerweile so, dass es kaum noch eigenverantwortliches Handeln, selbst von Facharbeitern gibt.
Ist was passiert, fragt die BG als erstes, dann der Mann in der schwarzen Robe:
"Gibts ne Gefährdungsbeurteilung, Gibts ne Betriebsanweisung, wurde der Mitarbeiter unterwiesen, gibts ggf. einen Wartungsplan?"
Das der Mitarbeiter eine in aller Regel 3 1/2-jährige Ausbildung genossen hat und zumindest für die Grundtätigkeiten im Rahmen seines Berufes eine gewisse Eigenverantwortung haben sollte interessiert da keine Sau.
Ich wurde letztens gefragt, wohlgemerkt von einer Sicherheitsfachkraft, ob ich eine Betriebsanweisung für den Gefahrstoffschrank habe.
Ich haben ihn dann gefragt ob das sein ernst ist, wenn ich für einen Gefahrstoffschrank, wo letztendlich auch nur die Türen auf und zu gehen eine Betriebsanweisung schreiben soll, dann hätte ich ganz gern, dass mir mein Chef auch eine Betriebsanweisung für meinen Rollcontainer unterm Schreibtisch, die Papierschneidemaschine und das Laminiergerät schreibt.
Ich sag euch was diese Theman angeht, kann man mich momentan recht schnell auf 180 bringen.
Gesagt wurde mir dann letztendlich von einer anderen Sicherheitsfachkraft, dass ein Gefahrstoffschrank weder eine Maschine, noch eine Anlage ist und ich somit keine Betriebsanweiung brauche. Ist schön, wenn sich selbst da die Fachleute nicht einig sind.
Vor ein paar Tagen kam dann die Frage, gibts ne BA für eure Leitern und Tritte?
da habe ich dann, wie sagt man so schön transferiert und gesagt:"Eine Leiter ist weder eine Maschine, noch eine Anlage, also brauche ich keine Betriebsanweisung!"
Und so, wirds warscheinlich auch im Ernstfall bei unseren PA aussehen, der Richter wird auf die Aussagen von Gutachtern angewiesen sein, und letztendlich wird es heißen:
"Hätte der Gerätewart, dann währe wahrscheinlich....."
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