Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | Atemschutzgeräte und Heißausbildung | 39 Beiträge |
Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 743824 |
Datum | 04.11.2012 02:58 MSG-Nr: [ 743824 ] | 16821 x gelesen |
Infos: | 04.11.12 Anhang zum Forschungsbericht 161 04.11.12 Forschungsbericht 161
|
Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz
Geschrieben von Christian S.ich kenne aber keinen Hersteller der eine Grundüberholung vorschreibt, das halte ich für ein Märchen und auch das hier verlinkte Schreiben sehe ich überhaupt nicht so, ebenso wie einige Feuerwehrschulen das nicht so sehen, und die bilden AGW aus. Richtig. Ein Grundüberholung bei Lungenautomaten beinhaltet ja das Wechseln verschiedener Teile. Zumindest bei der Firma Drä... In dem Schreiben vom AFKzV steht davon auch nichts. Nur Dort müssen neben den nach Einsätzen üblichen Prüfungen zusätzlich alle Teile des Pressluftatmers sorgfältigst geprüft werden. Dazu ist es auch notwendig, den Lungenautomaten zu zerlegen, um insbesondere die darin enthaltenen Einzelteile gezielt auf Beschädigungen hin prüfen zu können. Für mich heißt das wenn ein Mülleimer gebrannt hat, wird der LA ganz normal gereinigt, desinfiziert und nach dem trocknen geprüft. Bei extrem thermisch belasteten Geräten, zerlege ich den LA in alle mir (durch Hersteller extra autorisiertem AGW) möglichen Einzelteile. Wo jetzt die Grenze zu "extrem thermisch belastet" liegt kann man bei einer Runde Schafkopfen ausmachen ;-)
Geschrieben von Christian S.Interessant, wo gibts sowas? In kleinen stillen Kämmerlein ;-)
Grüßle
Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|