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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Betriebsanweisungen | 27 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 744718 | ||
Datum | 14.11.2012 12:27 MSG-Nr: [ 744718 ] | 13693 x gelesen | ||
Das siehst du so durchaus richtig. Allerdings ist noch eine Kleinigkeit zu berücksichtigen. Maßnahmen zum Arbeitsschutz sollen die Gefahren berücksichtigen, die durch die Tätigkeit entstehen. Arbeitsschutz soll und kann nicht die Gefahren abdecken, die auf der Ebene "Allgemeines Lebensrisiko" entstehen oder bestehen. Und, ehrlich gesagt, zum allgemeinen Lebensrisiko gehört auch die Möglichkeit, das man sich an einem Schrank oder einer Schublade die Finger klemmen kann. Trifft übrigens auch auf Autotüren zu. Beim Gefahrstoffschrank ist weniger die Bedienung des Schrankes an sich "BA-pflichtig", sondern eher die Lagerung der Stoffe in dem Schrank -->> Lagerkonzept! Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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