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RubrikTreffen / Stammtische zurück
ThemaSiGe-Fachveranstaltung 'Gefährdungsbeurteilung' in Dresden6 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg744822
Datum14.11.2012 20:11      MSG-Nr: [ 744822 ]1123 x gelesen

Hi Carsten,

eigentlich sind die Aussagen aus § 3 GUV-V A1 und die Erläuterungen dazu aus der GUV-R A1 doch so eindeutig, das daraus keine gegenteilige Aussage abgeleitet werden kann ...

In "Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglückfällen" sind Maßnahmen zu ergreifen, die denen einer Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz gleichwertig sind.

Auch in Bezug auf die kommende DGUV-Vorschrift 1 wird sich wohl in dieser Hinsicht nicht viel ändern.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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 14.11.2012 12:36 Udo 7B., Aichhalden
 14.11.2012 15:53 Oliv7er 7R., Wettenberg
 14.11.2012 16:00 Joha7nne7s J7., Weidhausen
 14.11.2012 16:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.11.2012 16:22 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 14.11.2012 20:11 Udo 7B., Aichhalden

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