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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Zeitschrift Wirtschaftswoche schreibt gegen Rauchmelder ![]() | 138 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 744949 | ||
Datum | 15.11.2012 20:56 MSG-Nr: [ 744949 ] | 117541 x gelesen | ||
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Hallo! brandschutz 10/2008 Seite 798 ff, "Vorgehen bei vermutlichen Fehlalarmen durch Rauchwarnmelder". Wer's googelt der findet. Nach wie vor bin ich der Auffassung, dass wenn die Feuerwehr vor Ort ist, dem Rauchwarnmelder auch nachgehen muss. Es kommt immer wieder vor, dass ein Rauchwarnmelder doch auch mal wegen Rauch auslöst und die Bewohner nun mal nicht da sind. Es hängt maßgeblich von der Isolierung ab, wie lange es braucht, bis Rauch außerhalb der Wohnung wahrgenommen wird. Die Befürchtung mit dem Hausfriedensbruch halte ich für unzutreffend. Andersherum, dass man Probleme wegen Unterlassen bekommt, wenn man auf die Meldung nicht reagiert, halte ich für realistischer. Und ob der Nachbar der wegen dem "piependen Ding" anruft, auch die Gebäuderückseite erkundet hat, bevor er die Feuerwehr ruft und verkündet es piept nur sonst nichts, bezweifle ich. In großen Wohnanlagen kommt es leider zu sehr häufigen Fehlalarmen. Wobei die Nachbarn dort nicht immer die Feuerwehr rufen sondern nur schauen, ob man von außen etwas feststellen kann und wenn da nix ist, wird auch nicht angerufen. Da gibt es meines Erachtens auch den Unterschied zur Feuerwehr, die muss angesichts ihrer gesetzlichen Aufgabe (und strafrechtlich als Garant) einer solchen Meldung ganz anders nachgehen und einen Schaden abwenden. Das geht nur, wenn man kontrolliert. In welcher Besetzung man zu einem solchen Einsatz fährt, wenn weder Geruch, Rauch oderr Feuer wahrnehmbar ist, darüber kann man m.E. mal nachdenken. Das ein Rauchwarnmelder sinnvoll ist, muss man m.E. nicht an Statistiken festmachen, sondern die einfache bestechende Logik ist: man wird schneller auf das Feuer aufmerksam und hat mehr Zeit zu reagieren. Da ist mir die Statistik in meinem eigenen Interesse mit Verlaub "wurscht". Ich kenne mehrere Leute die im Schlaf auf das angebrannte Essen oder die runtergebrannte Kerze aufmerksam gemacht wurden. Ob es nun eine Rauchwarnmelderpflicht braucht, ist eine andere Frage. Gruß Sven | ||||
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