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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Freispruch für zwei Sanitäter | 13 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 744969 | ||
Datum | 15.11.2012 22:21 MSG-Nr: [ 744969 ] | 4576 x gelesen | ||
Ganz schwieriger Fall - es steht Aussage gegen Aussage und es gibt keine neutralen Zeugen. Daher der Rechtsgrundsatz im Zweifel für den Abgeklagten. Niemand kann sagen ob und wieder Patient tatsächlich untersucht wurde und welches Ergebnis - egal ob richtig oder falsch - es zum damaligen Zeitpunkt gab. Die Wittwe ist extrem betroffen, der Tod des Ehemanns ist ein Schock, verständlich ist daher die Fragen nach dem "warum" und auch nach einer eventuellen Schuldzuweisung. Niemand wird hier wohl eine "richtige" Antwort finden können. Wenn keine Symptome den Verdacht auf einen Herzinfakt nahelegen glaube ich nicht dass es grober Kunstfehler ist kein EKG durchgeführt zu haben. Bewußte Fahrlässigkeit im juristischen Sine sehe ich auch nicht, denn das Schema dazu passt nicht: Ich weiß das es nicht in Ordnung ist, ich mache nichts, ich denke es geht gut. Was meint denn unser "schwedischer Arzt" dazu aus fachlicher Sicht? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Volker L. [15.11.12 22:24] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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