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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaFreispruch für zwei Sanitäter13 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern744969
Datum15.11.2012 22:21      MSG-Nr: [ 744969 ]4576 x gelesen

Ganz schwieriger Fall - es steht Aussage gegen Aussage und es gibt keine neutralen Zeugen. Daher der Rechtsgrundsatz im Zweifel für den Abgeklagten.
Niemand kann sagen ob und wieder Patient tatsächlich untersucht wurde und welches Ergebnis - egal ob richtig oder falsch - es zum damaligen Zeitpunkt gab.
Die Wittwe ist extrem betroffen, der Tod des Ehemanns ist ein Schock, verständlich ist daher die Fragen nach dem "warum" und auch nach einer eventuellen Schuldzuweisung.

Niemand wird hier wohl eine "richtige" Antwort finden können. Wenn keine Symptome den Verdacht auf einen Herzinfakt nahelegen glaube ich nicht dass es grober Kunstfehler ist kein EKG durchgeführt zu haben.

Bewußte Fahrlässigkeit im juristischen Sine sehe ich auch nicht, denn das Schema dazu passt nicht: Ich weiß das es nicht in Ordnung ist, ich mache nichts, ich denke es geht gut.

Was meint denn unser "schwedischer Arzt" dazu aus fachlicher Sicht?

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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Geändert von Volker L. [15.11.12 22:24] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 15.11.2012 21:00 Jan 7O., Trennewurth
 15.11.2012 22:21 Volk7er 7L., Erlangen
 18.11.2012 01:04 ., Viskafors
 18.11.2012 17:28 Volk7er 7L., Erlangen
 28.11.2012 19:59 ., Viskafors
 28.11.2012 20:21 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 28.11.2012 21:26 ., Viskafors
 28.11.2012 22:17 Volk7er 7L., Erlangen
 18.11.2012 17:43 Hara7ld 7S., Köln
 18.11.2012 19:54 Jan 7O., Trennewurth
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 18.11.2012 22:25 Jan 7O., Trennewurth
 29.11.2012 00:31 Jose7f L7., Bamberg

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