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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | angemessene Reaktion auf piepende RWM -war: Zeitschrift Wirtschafts... | 64 Beiträge | ||
Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 745041 | ||
Datum | 16.11.2012 14:01 MSG-Nr: [ 745041 ] | 13943 x gelesen | ||
Wenn bei mir in der Wohnung der Rauchmelder piepst und ich nicht durch klopfen oder klingeln die Tür öffne, erwarte ich das das Nachbar die Feuerwehr alarmiert. Alles andere werte ich als unterlassene Hilfeleistung. Wir sind ein paar Einsätze bekannt, bei denen der Nachbar die Feuerwehr wegen eines piependen Rauchmelder gerufen hat, wo auch ein Schadensfeuer vorlag. Außerdem kann ich keine signifikante Steigerung der Einsatzzahlen bei uns feststellen. Mit kameradschaftlichem Gruß Axel Urban | ||||
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