Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | angemessene Reaktion auf piepende RWM -war: Zeitschrift Wirtschafts... | 64 Beiträge |
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 745085 |
Datum | 16.11.2012 16:02 MSG-Nr: [ 745085 ] | 13440 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K.Mit meinen Kenntnissen im Gefahrenabwehrrecht habe ich im Übrigen keinerlei Bauchschmerzen, wenn dann doch mal eine Wohnung wegen eines solchen bloßen Rauchmeldertones bei ansonsten unklaren und unklärbaren Parametern geöffnet wird, auch wenn sich das dann hinterher als unnötig erweisen sollte. Ich bin mir sicher, solange kein anderslautender Präzedenzfall bekannt ist, dass das als Anscheinsgefahr zu werten ist, und nicht als Scheingefahr, und somit wird das Handeln legitimiert bis hin zur Einschränkung vom Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung.
Wie läuft das eigentlich inzwischen bei euch in RLP, die "Pflicht" gibt es ja nun schon seit ca. 9 Jahren?
Gruß
Dirk
Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650
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| 15.11.2012 23:58 |
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Dirk7 B.7, Düsseldorf Zeitschrift Wirtschaftswoche schreibt gegen Rauchmelder | |