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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Geplante Zwangsräumung von Wochenendhäusern wg. Brandschutz | 39 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 745162 | ||
Datum | 17.11.2012 14:23 MSG-Nr: [ 745162 ] | 8813 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob T. Daraus folgt, wer dort wohnt, wohnt auf eigenes Risiko. Evtl. sollte man dann auch dies offiziell mitteilen. ;-)Daraus folgt eigentlich gar nix, weil man in der gleichen FwVO die Herleitung von Ansprüchen Dritter vorsichtshalber mal komplett ausgeschlossen hat ;-) Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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