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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaFreispruch für zwei Sanitäter13 Beiträge
AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein745224
Datum18.11.2012 19:54      MSG-Nr: [ 745224 ]3337 x gelesen

Moin,

das steht in der DVO zum Rettungsdienstgesetz:

§ 2 Dokumentation im Rettungsdienst (Abschnitt II des Rettungsdienstgesetzes)

(1) Die Dokumentation umfasst

1.die Kommunikation der Rettungsleitstelle im Rahmen der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsdienstgesetz über Anlagen im Sinne des § 6 Abs. 2,
2.
die Annahme von Einsatzanforderungen und die Weitergabe der Beförderungsaufträge,
3.
Eintragungen in ein Einsatzprotokoll nach Absatz 2,
4.
bei Einsatz einer Notärztin oder eines Notarztes Eintragungen in ein Notarzteinsatzprotokoll nach Absatz 3.

(2) Das Einsatzprotokoll muss Angaben enthalten mindestens über
1.
die Person der Patientin oder des Patienten,
2.
den Beginn und das Ende des Einsatzes,
3.
den Eintreffzeitpunkt am Einsatzort,
4.
die Beförderungsart
sowie bei einer Notfallrettung zusätzlich

5.
die Notfallart, -ursache und Schweregrad,
6.
den Zeitpunkt einer Nachforderung der Notärztin oder des Notarztes,
7.
den Zustand der Patientin oder des Patienten und Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die vitalen Funktionen,
8.
Art und Reihenfolge der Maßnahmen des rettungsdienstlichen Assistenzpersonals,
9.
Zwischenfälle und Komplikationen,

10.
den Eintreffzeitpunkt am Beförderungsziel.

Nummer 5 und Nummer 7 bis 9 entfallen bei Einsatz einer Notärztin oder eines Notarztes.

Da es sich um ein Fahrzeug eines sog. Genehmigungsinhabers handelte, sind die nachstehenden Grundlagen zu beachten:

§ 3 Dokumentation der Notfallrettung und des Krankentransports außerhalb des Rettungsdienstes (Abschnitt III des Rettungsdienstgesetzes)

(1) Für die Dokumentation durch die Unternehmerin oder den Unternehmer gilt § 1, § 2 Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 entsprechend.

Also nach den Presseberichten bleibt die Frage weiter unbeantwortet, warum es keine schriftlichen Aufzeichnungen zum Einsatzgeschehen gibt. Hätte es die gegeben, hätte es ein schriftliches Protokoll gegeben, wäre es doch im Verfahren zur Sprache gekommen.

Gruß Jan

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 15.11.2012 21:00 Jan 7O., Trennewurth
 15.11.2012 22:21 Volk7er 7L., Erlangen
 18.11.2012 01:04 ., Viskafors
 18.11.2012 17:28 Volk7er 7L., Erlangen
 28.11.2012 19:59 ., Viskafors
 28.11.2012 20:21 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 28.11.2012 21:26 ., Viskafors
 28.11.2012 22:17 Volk7er 7L., Erlangen
 18.11.2012 17:43 Hara7ld 7S., Köln
 18.11.2012 19:54 Jan 7O., Trennewurth
 18.11.2012 21:15 Hara7ld 7S., Köln
 18.11.2012 22:25 Jan 7O., Trennewurth
 29.11.2012 00:31 Jose7f L7., Bamberg

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